Sie und Ihr Kind

Behandlung & Aufenthalt

Ihr Kind soll sich bei uns

Wohlfühlen und gut entwickeln

Wir bieten ein umfassendes Behandlungsangebot für nahezu alle Formen von Kommunikationsstörungen bei Kindern und Jugendlichen an.

Neben der umfassenden medizinischen und therapeutischen Versorgung trägt auch die gemeinsame Unterbringung in unseren Wohnhäusern, der Austausch, die Interaktionen und die damit einhergehende Kommunikationsförderung einen wichtigen Teil zum Gesamterfolg der Rehabilitation bei.

Indikation & Behandlungsspektrum

Aufenthalt

Aufnahme

Aktivitäten

Spezialisiert auf

Sprachstörungen

Wenn ambulante Therapieangebote nicht ausreichen oder wenn die Teilhabe an Bildung und Gesellschaft bedroht oder schon beeinflusst ist, bieten wir den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern ein ganzheitliches Therapieangebot.

Die verbale Kommunikation steht bei uns im Mittelpunkt und diese gemeinsam mit Ihnen und einem multiprofessionellen Team zu verbessern ist unser Ziel. Daran arbeiten wir gemeinsam mit dem Blick auf die Fähigkeit und Fertigkeiten Ihres Kindes.

Indikation & Behandlungsspektrum

Hauptindikationen

Eine Aufnahme in unserer Klinik kann nur erfolgen, wenn mindestens eine der benannten Hauptindikation als Hauptdiagnose im Rehabilitationsantrag bzw. der Kostenzusage aufgeführt ist.

Wichtig: Voraussetzung ist eine Rehabilitationsfähigkeit des Kindes, die nach Aktenlage nach Eingang der Kostenzusage durch unsere Klinik geprüft wird. Rehabilitation fordert und fördert die Kinder; soll diese aber nicht überfordern.

Sprachentwicklungsstörung

Störungen in der Sprachentwicklung können in Art, Umfang und Kombination einzelner Bereiche sehr unterschiedlich sein.

Sie können folgende Bereiche betreffen:

  • Pragmatik / Kommunikation (Kontaktverhalten / Sprechfreude)
  • Sprachverständnis (Wort- und Satzverständnis)
  • Semantik – Lexikon (passiver und aktiver Wortschatz, Wortfindung)
  • Morphologie / Syntax (Grammatik und Satzbau)
  • Orofacialer Bereich (Mundmotorik, orofaziale Wahrnehmung)
  • Artikulation und Phonologie (Aussprache)
    • phonetische Störung
    • phonologische Störung
    • sprechmotorische Störung
    • Sprechapraxie/verbale Entwicklungsdyspraxie
    • Dysarthrie

Ziel der Behandlung sind Verbesserungen in allen relevanten Bereichen.

Verbale Entwicklungsdyspraxie (VED)

Die VED ist eine Entwicklungsstörung kindlichen Sprechens, die durch eine mangelhafte Aussprache gekennzeichnet ist. Der Ursprung ist bisher nicht sicher geklärt, eine Theorie sieht das Problem auf der Ebene der Sprechbewegungsplanung und -programmierung, wodurch die Fähigkeit, die für Sprechproduktionen erforderlichen Bewegungen in ihre räumliche und zeitliche Beziehung zu setzen, stark beeinträchtigt ist.

Sprachentwicklungsbehinderungen

Als Sprachentwicklungsbehinderung definieren wir eine Abweichung der normalen sprachlichen Entwicklung im Zusammenhang mit Hörstörungen, Syndromen und/oder einer lang anhaltenden oder nicht behebbaren Beeinträchtigung in anderen Entwicklungsbereichen wie Motorik, Wahrnehmung, Kognition und sozial-emotionaler Kompetenz.

Wir behandeln regelmäßig Kinder mit:

  • Lippen- Kiefer- Gaumenspalte
  • DS 22q11
  • Trisomie 21
  • Prader- Willi- Syndrom

…und gelegentlich auch andere Syndrome.

Die Kinder sollten ein allgemeines Entwicklungsalter von 3 Jahren aufweisen.

Redeflussstörungen

Der Redefluss ist stark beeinträchtigt, Abschnitte fließenden Sprechens werden von Blockaden und Wiederholungen unterbrochen. Situativ können lang andauernde Blockaden die sprachliche Kommunikationsfähigkeit stark behindern.

In einzelnen Fällen kann das Sprechen von unwillkürlichen Mitbewegungen der Gesichtsmuskulatur, der Extremitäten oder auch des ganzen Körpers und/oder Veränderungen in der Sprechatmung begleitet sein.

Neben der konkreten Stottersymptomatik können sich Sprechängste und vielfältige Formen von Vermeidungs- oder Bewältigungsverhalten entwickeln. Häufig wird das kommunikative Verhalten durch das Stottern zunehmend ungünstig beeinflusst, Kontakte und Beziehungen leiden, das Lern- und Leistungsverhalten kann beeinträchtigt sein. Dem entsprechend müssen neben dem Erlernen von Sprech- und Atemtechniken auch sozial- emotionale Faktoren betrachtet und in die Therapie einbezogen werden.

(S)elektiver Mutismus

Sprechen ist das wichtigste Mittel zum Ausdruck und zur Verständigung. Als (s)elektiven Mutismus bezeichnet man eine Sprechhemmung oder Schweigen, obwohl es keinen organischen Befund gibt und die Sprachentwicklung nicht entsprechend auffällig ist. Das Schweigen kann von Situationen, Orten und Personen ausgelöst werden.

In der Therapie geht es nicht darum „das Schweigen zu brechen“, sondern in einem individuellen Prozess den Weg zum Ausdruck und zur sprachlichen Kommunikation zu finden.

Nebenindikationen

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen AVWS (Zentrale Hörstörung)

Hinweise auf eine AVWS liegen vor, wenn bei normalem peripheren Gehör und durchschnittlicher Intelligenz isolierte Schwierigkeiten beim Richtungshören, bei Sprachtests im Störgeräusch und bei dichotischem Hören auftreten. Weiter können Schwierigkeiten in der auditiven Diskrimination, Analyse und Merkfähigkeit bestehen.
Diese Kinder haben Probleme beim Zuhören, beim Verstehen und Wahrnehmen von auditiven Informationen, sie sind in der Schule auffällig durch “langsames“ Verstehen, durch Konzentrationsstörungen, Geräuschempfindlichkeit. Sie weisen Schwächen in der auditiven Merkfähigkeit auf und es zeigen sich möglicherweise sekundäre Komponenten einer nicht verstandenen und nicht verarbeiteten Störung: Mangel an Selbstbewusstsein, nicht ausreichendes Selbstwertgefühl, die zu allgemeinen Lern- und Leistungsstörungen führen können.

In unserer Klinik behandeln wir eine AVWS nur, wenn gleichzeitig auch eine Sprachentwicklungsstörung besteht.

Hörstörungen: Schallleitungsstörung, Schallempfindungsstörung

Kindliche Hörstörungen sind meist mit Sprachentwicklungsstörungen verbunden und erfordern neben Hörtraining und Sprachtherapie spezielle Sachkenntnis im Umgang mit entsprechenden Hilfsmitteln wie Hörgeräten oder Cochlear-Implant-Geräten.

Zusätzlich zu den bei Sprachentwicklungsstörungen aufgeführten Therapieinhalten wird eine Behandlung durch einen Phoniater/ Pädaudiologen (HNO-Arzt) gewährleistet. Schwerpunkt der Rehabilitation ist bei diesen Rehabilitand*innen die Verbesserung der lautsprachlichen Kommunikation.

Hörgeräteversorgung
Cochlea-Implantat
Umschriebene Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen
Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörungen
Sonstige Wahrnehmungsstörungen
Deletionssyndrom 22q11
Prader-Willi-Syndrom
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
Trisomie 21
Was wir nicht behandeln (Kontraindikationen)
  • Kinder mit Autismus/ Störungen aus dem autistischen Formenkreis (F84.-)
  • Allgemeines Entwicklungsalter unter  3 Jahre
  • Schwere geistige Behinderung
  • Schwere körperliche Behinderung
  • Krampfanfälle in letzten 6 Monaten vor Aufnahme

Eine Behandlung erfolgt nicht bei Erkrankungen, die nicht der Hauptindikation der Rehabilitationsklinik Werscherberg entsprechen. Unser Konzept setzt ein gewisses Maß an Gruppenfähigkeit und Mobilität voraus.

Indikation & Behandlungsspektrum

Behandlungsspektrum

Das Behandlungsangebot der Klinik orientiert sich insgesamt an einem ganzheitlich ausgerichteten Behandlungsansatz, der neben der spezifischen Sprachtherapie ergänzt wird durch ergotherapeutische/heilpädagogische und bewegungstherapeutische Angebote in der Einzel- und Gruppentherapie.
Die Eltern bzw. die Begleitpersonen werden durch Beratung und Schulung in den Therapieprozess einbezogen.

Angebote für die Rehabilitand*innen:

  • Logopädie
  • Logopädie Gruppe
  • Ergotherapie/Heilpädagogik
  • Ergotherapie/Heilpädagogik Gruppe
  • Bewegungstherapie (Psychomotorik, Trampolin, Niedrigseilgarten, Bewegungsbad, Snoezelen, Fahrzeugparcours, Sportspiele, Walderlebnisgang/Outdoor)
  • Psychotherapeutische Einzeltherapie und Gruppentherapie
  • Physiotherapie
  • Physiotherapie Gruppe
  • Pädagogische Betreuung
  • Musiktherapie
  • Stützunterricht für schulpflichtige Kinder
  • Ernährungsberatung
  • Rekreationsangebote/Freizeitangebote (gilt vorerst für DRV Rehabilitand*innen)

Angebote für Begleitpersonen

  • Sozialpädagogische Begleitung und Beratung
  • Spezifische Elternberatung durch die Therapeut*innen der Logopädie, Ergotherapie und Bewegungstherapie 
  • Psychotherapeutische Einzelgespräche 
  • Psychologische Gruppenangebote
  • Ernährungsberatung
  • Workshops
  • Vorträge 
  • Hospitationen
  • Rekreationsangebote (gilt vorerst für DRV Rehabilitand*innen)

Aufenthalt

Struktur & Abläufe

Aufenthalt

Wir empfangen Sie und ihr Kind am Anreisetag mit den anderen neu angereisten Familien mit einer Begrüßungs- und Kennenlernrunde in Ihrem Wohnhaus. Bei dieser Gelegenheit lernen Sie auch den/die Sozialpädagog*in kennen, der/die Sie während des Aufenthaltes begleitet. Die genaue Anreisezeit bekommen Sie vorab zugeschickt.

Am nächsten Tag erfolgen eine ausführliche Einführungsrunde durch den/die Sozialpädagog*in, ärztliche Untersuchungstermine, erste Eingangsdiagnostik und die ersten Therapietermine. Die Haupttherapiezeit der Kinder und Jugendlichen ist wochentags zwischen 7:50 und 15:40 Uhr.

Sie als begleitendes Elternteil werden in allen Phasen der Rehabilitation, von der Diagnostik, über die Zielsetzung, bis hin zu den Empfehlungen in den Therapieprozess einbezogen. Gemeinsam mit den am Prozessbeteiligen Therapeut*innen wird im Abschlussgespräch der Gesamtverlauf betrachtet und die Empfehlungen besprochen.

Behandlungsrahmen
Es wird eine Therapie angeboten, die sowohl grundlegend als auch spezifisch ist. Zum Erfolg führt sie durch die Kompetenz, die Kreativität und Motivation aller am Therapieprozess beteiligten Rehabilitanden, Begleitpersonen und Mitarbeiter*innen.

Im Zentrum unserer mehrdimensionalen Behandlung stehen die Logopädie, Heilpädagogik/Ergotherapie und Bewegungstherapie, in Einzel- und Gruppensettings. Zu individuellen Ergänzungen durch Angebote der Musiktherapie, Psychologie, Physiotherapie und Ernährungsberatung werden Sie im Verlauf der ersten Therapietage beraten. Unsere Mitarbeiter*innen stimmen ihre Arbeit zum Wohle der Rehabilitanden fortlaufend miteinander ab.

Diagnostik
Fachärztliche und therapeutische Diagnostik ergänzen vorliegende Befunde. Dabei arbeiten alle am Prozess beteiligten Berufsgruppen zusammen und ergänzen diagnostische Verfahren durch Beobachtungen in verschiedenen Situationen. So versuchen wir die am Spracherwerb- und Kommunikationsprozess beteiligten Faktoren und Bestandteile in ihrer Einzelheit und in ihrem Zusammenwirken zu erfassen.

Die Diagnostik findet nicht nur zu Beginn der Therapiemaßnahme, sondern auch Therapie begleitend und am individuellen Prozess orientiert statt und beeinflusst so den Therapieverlauf stetig.

Therapie
Die zeitgleiche Aufnahme und Entlassung der Rehabilitanden, die Unterbringung in festen Wohngruppen sowie die weitgehende Zuordnung zu einem festen Behandlungsteam ermöglichen eine persönliche Betreuung sowie Kommunikationsmöglichkeiten über die Therapien hinaus. Unserer Erfahrung nach wirken sich diese Faktoren positiv auf die Behandlungsziele aus.

Einem ganzheitlichen Therapieansatz folgend und unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Rehabilitanden wird die logopädische Basistherapie ergänzt durch weitere Einzel- und Gruppentherapieangebote. Alle Therapiebausteine beeinflussen und ergänzen sich wechselseitig und tragen zur Verbesserung der Kommunikationsbeeinträchtigung bei.

Unterbringung

Allen Rehabilitand*innen und ihren Begleitpersonen stehen ein Doppelzimmer mit Dusche, WC und Telefon zur Verfügung. Eine Mitaufnahme von Geschwisterkindern im Patientenzimmer kann im begrenzten Rahmen vereinbart werden.

Gemeinschaftlich genutzte Räume in den einzelnen Häusern bieten die Möglichkeit zum Spielen, Verweilen und gemeinsamen Essen. Zu diesen zählt, neben der voll ausgestatteten Wohnküche, ein gemeinsames Wohnzimmer, welches mit einem Fernseher und einem kleinen Bestand Spielsachen bestückt ist.

Aufnahme von Geschwisterkindern

Eine Aufnahme von Geschwisterkindern bis zu 9 Jahren (schulpflichtige Geschwisterkinder nur innerhalb der Ferienzeiten) ist nach Absprache möglich.
Bitte beachten Sie, dass unsere Aufnahmemöglichkeiten und Betreuungsmöglichkeiten für Begleitkinder deutlich begrenzt sind.

Basierend auf unseren Erfahrungen erachten wir es als sinnvoll, Geschwisterkinder unter 3 Jahren zu den ersten Terminen hier vor Ort mitzunehmen, damit sich die Geschwisrerkinder an die neue Umgebung/ die neuen Menschen gewöhnen können. Am Freitagnachmittag werden sich die Mitarbeiter*innen unserer Betreuungshäuser für die Vereinbarung eines Eingewöhnungstermins mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir empfehlen Ihnen, mit der Unterstützung von Familie und Freunden, den Aufenthalt eines Geschwisterkindes so kurz wie möglich zu halten. Die Begleitung Ihres Kindes, welches zur Reha zu uns kommt, wird so deutlich intensiver möglich sein, was häufig als sehr gewinnbringend erlebt wird.

Wiederaufnahme

Sie haben in der ersten Reha bei uns gute Erfahrungen gemacht? Sie haben bei sich und Ihrem Kind positive Veränderungen während und im Anschluss an die Maßnahme wahrnehmen können?
Dann freuen wir uns, Sie erneut in unserer Klinik begrüßen zu dürfen.

Auch wenn Sie bereits zu den „alten Hasen“ zählen und über einschlägige Erfahrungen hinsichtlich unseres Settings und der Angebote verfügen, laden wir Sie herzlich ein, sich durch die Informationen auf dieser Homepage auf den neuesten Stand zu bringen. Seien Sie neugierig, interessiert und überrascht.

Die ersten Schritte auf dem Weg zu uns

Antragstellung & Aufnahme­voraus­setzungen

Voraussetzungen

Ein Antrag auf Bewilligung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme steht am Anfang Ihres Weges zu mehr Gesundheit für Ihr Kind.

Maßnahmen der stationären Rehabilitation für gesetzlich Versicherte sind unmittelbar bei dem zuständigen Kostenträger vom Versicherten selber zu beantragen.

Beihilfeberchtigte und Privatversicherte müssen vor der Antragstellung eine Aufnahmeanfrage an uns stellen. Nach der Prüfung aller aktuellen Berichte durch uns erfolgt eine Terminabsprache und im Anschluss die Antragstellung bei der Privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle.

Antrag

Für die Erbringung von Kinderrehabilitationsleistungen sind die Träger der Renten- und Krankenversicherung gemäß §40 Abs. 4 SGB V gleichrangig zuständig. Die weitere Einschätzung und Bearbeitung erfolgt durch den Träger bei dem der Antrag zuerst gestellt wird.

Weitere Träger von Kinderrehabilitationsleistungen sind z. B. Beihilfestellen (für Kinder von Beamten) und Private Krankenversicherungen (für Kinder von Beamten und allen Personen, die sich privat krankenversichert haben; WICHTIG: die Kosten werden nur dann übernommen, wenn ein entsprechender Tarif vereinbart wurde).

 

Therapie- und Aufnahmetermine

Ab dem 10. Januar 2024 bieten wir wöchentliche Aufnahmetermine an.
Der Anreise- / Abreisetag ist immer mittwochs.

Was Sie wissen müssen

Besuch von Angehörigen

Ist die Begleitung des Rehabilitand*innen wegen seines jungen Alters oder aus medizinischen Gründen erforderlich, übernimmt die Krankenkasse oder Rentenversicherung auch diese Kosten. In unserer Klinik werden nur Kinder und Jugendliche mit einer Begleitperson aufgenommen.

Kosten

Die Kosten für eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme werden von den zuständigen Sozialleistungsträgern getragen, wenn die Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist.

Aktivitäten

Osnabrück & Land

Die Rehabilitationsklinik Werscherberg liegt 10 km östlich von Osnabrück entfernt, am Rande der Ortschaft Bissendorf. Auch der Osnabrücker Zoo ist in wenigen Autominuten zu erreichen.

Das am Waldrand gelegene Klinikgelände ist weitläufig und bietet vielfältige Möglichkeiten. Die zahlreichen Wohnhäuser sind im Bungalow-Stil erbaut. Die kleinen Wohneinheiten verfügen über einen direkten Zugang zum Garten, zu Freiflächen und Spielplätzen. Sitzgruppen im Wohnbereich wie auch im Außenbereich laden zur Begegnung, zum Gespräch oder auch einfach zum Entspannen ein.

Neben der umfassenden medizinischen und therapeutischen Versorgung ist auch das Freizeitangebot der Klinik ein wichtiger Bestandteil der Rehabilitation. Hierzu zählen:

  • Sonnenterrassen
  • Spielplätze
  • Freie Wiesen
  • Multifunktionsplatz für Ballsportarten
  • Turnhallen 
  • Fitness- und Saunabereich
  • Marktplatz
  • Weitläufiges Waldareal